Corona – Maßnahmen
Status: 18. März, 17.30 Uhr
Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung von Corona
Gemäß der heute in Kraft getretenen Verordnung des Landes Baden-Württemberg über die infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sind jegliche Zusammenkünfte in Vereinen (Chorproben) bis auf Weiteres untersagt. Das gilt auch für die Freundeskreis-Treffen.
Auch hier halten wir Sie weiter informiert!
Weitere Informationen finden Sie hier: Pressemitteilung LR-BaWü
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